Wildschäden durch Schwarzwild

Auf ihren meist nächtlichen Streifzügen hinterlassen die Wildschweine aufgewühlte Grasnaben in den Streuobstwiesen, und zerstörte Gemüsebeete in ungeschützten Gartenanlagen zurück. Dass diese Schäden immer häufiger werden, liegt nicht zuletzt am Klimawandel, der dem Schwarzwild durch die milderen Winter hervorragende Fortpflanzungsmöglichkeiten bietet. Außerdem fehlen Wölfe, die ursprünglich die Population kleiner halten konnten. Die vom Menschen geschaffene Kulturlandschaft bietet reichliche Futterquellen, die für die Tiere zum Teil einfacher zu erreichen sind als im Wald: Grünlandflächen stellen ein reiches Angebot an Würmern und Larven oder Puppen von Insekten aber auch von dickfleischigen Wurzeln zur Verfügung. Verschiedene Feldfrüchte stehen zur Verfügung und große Maisfelder werden zudem von den Wildschweinen als Einstand genutzt und erschweren die Bejagung. Hinzu kommt, dass diese Tiere äußerst intelligent sind und daher nur mit Mühe vom Jäger erlegt werden können.

Kein Wunder, dass in einer solchen Lage das Interesse an einer Veranstaltung über das Schwarzwild, seine richtige Bejagung und die Verhinderung von Feldwildschäden in Partnerschaft mit Bauern und Jägern groß war. Zu ihr hatte der Obst- und Gartenbauverein Lautenbach eingeladen, der unter anderen auch vom OGV Geernsbach unterstützt wurde. Der Referent, Wildmeister Gerold Wandel, langjähriger Leiter der Landesjagdschule Rheinland-Pfalz, ging auf die verschiedenen auch unblutigen Methoden der Verhinderung von Wildschäden ein, wobei er Wirksamkeit richtig angelegter Elektrozäune anführte, eine Verhütungspille im Futter als unwirksam ablehnte, und hervorhob, dass eine falsche Bejagung (von alten Keiler und Leitbachen) die Wildschweinpopulation erhöhe, eine richtige aber das wirksamste Mittel, sei Wildschäden zu vermeiden. Er legte Wert auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gruppen – Obstbauern und Jägern – an Stelle von gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Mit dem Vortrag und noch zwei weiteren Veranstaltungen zum Thema soll, wie Karl-Heinz Geiges, Vorsitzender des OGV Lautenbach, betonte, den Sorgen der Mitglieder der Obst- und Gartenbauvereine eine Stimme gegeben werden. Gleichzeitig wünscht er aber für die Vereine, dass sie in Zukunft über alles, was mit der Problembewätigung zusammenhängt, informiert werden.

Wie kann sich ein Geschädigter verhalten? (Quelle: Wildschäden durch Schwarzwild, LAZBW, 2012) Im günstigsten Fall kann der Schaden ohne behördliches Verfahren zwischen dem Geschädigten und dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten geregelt werden. Immer aber sollte der Fall bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Und schließlich sollte der Gemeinde mitgteilt werden, ob diese Art der Schadensregulierung erfolgreich verlief.

Wie kann man den Jäger unterstützen? Indem man in der Dämmerung, während der Jäger ansitzt, nicht im Jagdgebiet spazieren geht, schon gar nicht mit freilaufenden Hunden.

2017-12-27T19:07:06+00:00